„Wand giebelseitig“ bedeutet:
  • An einem so kategorisierten Fund befindet sich mindestens eine Wettbrettwand an einer Giebelseite des Gebäudes.
  • Für die Kategorisierung ist es unerheblich, ob nur ein Teil der Giebelseite mit Wettbrettern verkleidet ist.
  • Details sollten im Beschreibungstext aufgeführt werden.

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neue Wett­brett­wand an altem Haus (Gie­bel zur Stras­se und auf der Rückseite)