„Wand giebelseitig“ bedeutet:
  • An einem so kategorisierten Fund befindet sich mindestens eine Wettbrettwand an einer Giebelseite des Gebäudes.
  • Für die Kategorisierung ist es unerheblich, ob nur ein Teil der Giebelseite mit Wettbrettern verkleidet ist.
  • Details sollten im Beschreibungstext aufgeführt werden.

Zeige 5 von 56 Objekte

Filter ein-/ausblenden
Anzahl
Sortieren nach
Reihenfolge

neue­re, gie­bel­sei­ti­ge Wett­brett­wand (seit lan­gem bekannt und in Denk­mal­to­po­gra­phie, Vogels­berg­kreis II.2)