„Wand traufseitig“ bedeutet:
  • An einem so kategorisierten Fund befindet sich mindestens eine Wettbrettwand an einer Traufseite des Gebäudes.
  • Für die Kategorisierung ist es unerheblich, ob nur ein Teil der Traufseite mit Wettbrettern verkleidet ist.
  • Details sollten im Beschreibungstext aufgeführt werden.

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altes land­wirt­schaft­li­ches Gebäu­de, alte Wett­bret­ter im obe­ren Bereich der Trau­fe und an Giebelwand

land­wirt­schaft­li­ches Gebäu­de, trauf­sei­tig alte Wettbretter

altes land­wirt­schaft­li­ches Gebäu­de, trauf- und gie­bel­sei­tig alte Wettbretter

alte Wett­brett­wand an Scheu­ne, gestri­chen (gefun­den und foto­gra­fiert im Juli 2016)