„Wand giebelseitig“ bedeutet:
  • An einem so kategorisierten Fund befindet sich mindestens eine Wettbrettwand an einer Giebelseite des Gebäudes.
  • Für die Kategorisierung ist es unerheblich, ob nur ein Teil der Giebelseite mit Wettbrettern verkleidet ist.
  • Details sollten im Beschreibungstext aufgeführt werden.

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alte Wett­brett­wand an land­wirt­schaft­li­chem Gebäude (gefun­den und foto­gra­fiert im August 2016)

klei­nes Wohn­haus, alte Wett­bret­ter­ver­klei­dung (gie­bel- und traufseitig)  

klei­nes Wohn­haus und hin­te­rer Anbau (Scheu­ne?), alte Wettbretterverkleidung trauf­sei­ti­ge Wett­bret­ter am Haupt­haus (Zustands­no­te: 3) gie­bel- und trauf­sei­ti­ge Wett­bret­ter im hin­te­ren Bereich (Zustands­no­te: 4)