- An einem so kategorisierten Fund befindet sich mindestens eine Wettbrettwand an einer Giebelseite des Gebäudes.
- Für die Kategorisierung ist es unerheblich, ob nur ein Teil der Giebelseite mit Wettbrettern verkleidet ist.
- Details sollten im Beschreibungstext aufgeführt werden.
„Wand giebelseitig“ bedeutet:
landwirtschaftliches Gebäude, trauf- und giebelseitig gestrichene Wettbretter (gefunden und fotografiert im September 2017)
kleiner Hof mit älteren Wettbrettwänden an Giebel und Traufseite eines landwirtschaftlichen Gebäudes
ältere Wettbrettwand am Giebel (gefunden und fotografiert im August 2017)
aneinander gebaute landwirtschaftlicher Gebäude mit giebelseitigen Wettbrettwänden jeweils in den oberen Bereichen
repräsentatives Wohnhaus, giebelseitige Wettbretter, Fenster mit Rundschindel-Einfassungen