„Wand giebelseitig“ bedeutet:
  • An einem so kategorisierten Fund befindet sich mindestens eine Wettbrettwand an einer Giebelseite des Gebäudes.
  • Für die Kategorisierung ist es unerheblich, ob nur ein Teil der Giebelseite mit Wettbrettern verkleidet ist.
  • Details sollten im Beschreibungstext aufgeführt werden.

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land­wirt­schaft­li­ches Gebäu­de, trauf- und gie­bel­sei­tig gestri­che­ne Wettbretter (gefun­den und foto­gra­fiert im Sep­tem­ber 2017)

klei­ner Hof mit älte­ren Wett­brett­wän­den an Gie­bel und Trauf­sei­te eines land­wirt­schaft­li­chen Gebäudes  

älte­re Wett­brett­wand am Giebel (gefun­den und foto­gra­fiert im August 2017)

anein­an­der gebau­te land­wirt­schaft­li­cher Gebäu­de mit gie­bel­sei­ti­gen Wett­brett­wän­den jeweils in den obe­ren Bereichen

reprä­sen­ta­ti­ves Wohn­haus, gie­bel­sei­ti­ge Wett­bret­ter, Fens­ter mit Rundschindel-Einfassungen